Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen der Kultur- und Veranstaltungs GmbH (Veranstalter) und den Besuchern des Spectaculums Worms geschlossenen Besucherverträge. Durch den Erwerb oder die Verwendung einer Eintrittskarte akzeptieren die Besucher die Geltung und Einbeziehung dieser AGB in den jeweiligen Vertrag.
§ 1 Eintrittspreis
(1) Der Eintrittspreis pro Tagesticket beträgt 14€ bzw. 12 € für Gewandete. Kinder bis einschließlich 12 Jahre sowie Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern oder beeinträchtigten Personen mit einem Behindertenausweis (100% B) erhalten freien Eintritt.
(2) Gewandet ist jede Person, die sich mittelalterlich verkleidet.
(3) Im Falle eines Ermäßigungsgrundes ist dieser an der Tageskasse bzw. am Einlass nachzuweisen.
§ 2 Hausrecht
(1) Dem Veranstalter steht auf dem Gelände das alleinige Hausrecht zu. Das Hausrecht wird durch den Veranstalter, seine Vertreter und den von ihm beauftragten Ordnungsdienst ausgeübt. Wenn nachfolgend vom „Veranstalter“ die Rede ist, sind hiermit auch seine Vertreter und der Ordnungsdienst gemeint.
(2) Besucher haben den hausrechtsbezogenen Anweisungen des Veranstalters unbedingt Folge zu leisten. Das gilt auch für Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften. Sie gehen den Anweisungen des Veranstalters vor.
§ 3 Zutritt zur Veranstaltung/Gültigkeit von Eintrittskarten
(1) Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird nur mit gültigem Eintrittsbändchen gestattet. Dieses Eintrittsbändchen erhalten die Besucher vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes gegen Bezahlung des Tagespreises an der Tageskasse.
(2) Besitzer eines gültigen Eintrittsbändchens sind berechtigt die Veranstaltung an den folgenden Veranstaltungstagen des gleichen Jahres kostenlos zu besuchen.
§ 4 Kartenverlust
Bei Verlust des Eintrittsbändchens wird kein Ersatz geleistet.
§ 5 Veranstaltungsordnung
Ergänzend gelten außerdem die untenstehenden und auf der Website www.spectaculum-worms.de, unter „Service für Besucher“ zu findenden allgemeinen Hinweise und Verhaltensregeln, welche wesentlicher Bestandteil dieser AGB sind. Der Besucher wird insoweit insbesondere auf die dortigen Regelungen zum Zutritt der Veranstaltung, zum Ausschluss von der Veranstaltung, zu verbotenen Gegenständen und Verhaltensweisen hingewiesen.
§ 6 Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Aufführungen bzw. Begleitangebote auf dem Veranstaltungsgelände zu ändern, zu verschieben oder abzusagen. Der Besucher hat im Falle einer Programmänderung keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung im Wesentlichen gewahrt bleibt. Änderungen während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter auf der Website www.spectaculum-worms.de bekannt gegeben.
§ 7 Rückgabe/ Umtausch/ Erstattung
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückgabe bzw. einen Umtausch von Eintrittskarten. Bei Ausfall oder Abbruch eines oder mehrerer Veranstaltungsaufführungen aus Gründen höherer Gewalt erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.
§ 8 Abbruch/ Absage
(1) Die Veranstaltung findet auch bei schlechten Witterungsbedingungen statt.
(2) Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten.
(3) Anderweitige Ansprüche wegen des Abbruchs sind ebenfalls ausgeschlossen. Insbesondere werden anderweitige Aufwendungen des Besuchers, z.B. Anfahrtskosten/Übernachtungen nicht ersetzt.
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Der Veranstalter übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen des Besuchers, sowie für Vermögensschäden des Besuchers keine Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden
- aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) oder
- die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s) oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt in jedem Fall unbeschränkt.
§ 10 Sonstiges
(1) Besucher haben sich allgemein so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(2) Personen- oder Sachschäden sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Veranstalter darf zum Zwecke der Berichterstattung im Rahmen der Veranstaltung Filmauf-nahmen sowie Fotografien herstellen, auf denen auch einzelne Besucher erkennbar sein können.
Es folgt die Veranstaltungsordnung:
§ 1 Verhalten
Damit das Spiel mit der Geschichte uns allen Freude macht, bitten wir die Teilnehmer und Besucher des Spectaculums, freundlich mitzuspielen und respektvoll und achtsam miteinander umzugehen. Bedenken Sie, dass Sie sich in der Natur und nicht auf einem mit allen Annehmlichkeiten ausgestatteten Festplatz bewegen. Seien Sie also nett zu Flora und Fauna, benutzen Sie bitte Müllbehältnisse und Toiletten und richten Sie sich darauf ein, dass das Gelände nachts nicht überall beleuchtet ist.
§ 2 Anleinpflicht für Hunde
Hunde sind auf dem Mittelaltermarkt herzlich willkommen – allerdings nur angeleint!
§ 3 Taschenkontrollen
Besucher sollten sich beim Einlass zum Spectaculum auf Taschenkontrollen an den Eingängen ein-stellen. Zum reibungslosen Ablauf bitten wir die Besucher, Ihre Taschen beim Einlass zur Kontrolle bereit zu halten. Grundsätzlich empfiehlt es sich, auf große Taschen und Rucksäcke zu verzichten.
§ 4 Regeln zum Mitführen von Waffen
(1) Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder auf viele gewandete Besucher und die zahlreichen Lagernden. Es gibt aber bestimmte Sicherheitsregeln, die für alle Marktteilnehmer gelten: Und da geht es vor allem um den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen, die ja zu vielen Gewandungen dazugehören. Da es sich um eine Brauchtumsveranstaltung handelt, ist der Transport von stumpfen Waffen zum Spectaculum und nach Hause sowie das Tragen und zur Schau stellen vor Ort problemlos möglich. Das Mitführen von Klingenwaffen mit scharfen Klingen, bei denen es sich nicht um ein Werkzeug handelt, ist aber laut Waffengesetz und somit natürlich auch auf dem Spectaculum verboten.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher sowie die von ihnen mitgeführten Gegenstände und Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu durchsuchen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie solche Gegenstände mit sich führen und diese ggf. zu konfiszieren.
(3) Besucher die gem. Abs. 1 verbotene Gegenstände mit sich führen oder eine Durchsuchung gem. Abs.2 verweigern, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein evtl. gezahlter Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
§ 5 Regeln zum Mitbringen eigener Speisen und Getränke
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet, es sei denn die Einnahme ist während der Veranstaltung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich und ärztlich angeordnet oder sie dienen der Versorgung von Säuglingen und Kleinstkindern.
§ 6 Cannabiskonsum
Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.