Der Eintrittspreis pro Tagesticket beträgt dreizehn Euro bzw. elf Euro für Gewandete. Kinder bis einschließlich 12 Jahre sowie Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern oder beeinträchtigten Personen mit einem Behindertenausweis (100% B) erhalten freien Eintritt. Besitzer eines gültigen Eintrittsbändchens sind berechtigt die Veranstaltung an den folgenden Veranstaltungstagen des gleichen Jahres kostenlos zu besuchen. Die Konzerte sind im normalen Eintrittspreis enthalten.
Freitag, 10. Mai 2024: 14 bis 24 Uhr
Samstag, 11. Mai 2024: 10 bis 24 Uhr
Sonntag, 12. Mai 2024: 10 bis 18 Uhr
Bei extrem schlechtem Wetter kann es zum Veranstaltungsabbruch kommen. Wir bitten Besucher und Aktive, sich in einem solchen Fall nach den Anweisungen des Veranstalters zu richten.
§ 1 Anleinpflicht für Hunde
Hunde sind auf dem Mittelaltermarkt herzlich willkommen – allerdings nur angeleint!
§ 2 Taschenkontrollen
Besucher sollten sich beim Einlass zum Spectaculum auf Taschenkontrollen an den Eingängen einstellen. Zum reibungslosen Ablauf bitten wir die Besucher, Ihre Taschen beim Einlass zur Kontrolle bereit zu halten. Grundsätzlich empfiehlt es sich, auf große Taschen und Rucksäcke zu verzichten.
§ 3 Regeln zum Mitführen von Waffen
(1) Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder auf viele gewandete Besucher und die zahlreichen Lagernden. Es gibt aber bestimmte Sicherheitsregeln, die für alle Marktteilnehmer gelten: Und da geht es vor allem um den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen, die ja zu vielen Gewandungen dazugehören. Da es sich um eine Brauchtumsveranstaltung handelt, ist der Transport von stumpfen Waffen zum Spectaculum und nach Hause sowie das Tragen und zur Schau stellen vor Ort problemlos möglich. Das Mitführen von Klingenwaffen mit scharfen Klingen, bei denen es sich nicht um ein Werkzeug handelt, ist aber laut Waffengesetz und somit natürlich auch auf dem Spectaculum verboten.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher sowie die von ihnen mitgeführten Gegenstände und Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu durchsuchen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie solche Gegenstände mit sich führen.
(3) Besucher die gem. Abs. 1 verbotene Gegenstände mit sich führen oder eine Durchsuchung gem. Abs.2 verweigern, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein evtl. gezahlter Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
§ 4 Regeln zum Mitbringen eigener Speisen und Getränke
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet, es sei denn die Einnahme ist während der Veranstaltung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich und ärztlich angeordnet oder sie dienen der Versorgung von Säuglingen und Kleinstkindern.
Wo werden während und nach dem Markt Fundsachen abgegeben?
Während der Veranstaltung lohnt sich das Nachfragen bei der Marktmeisterei! Danach übergeben wir alles dem städtischen Fundbüro.
Gibt es Behindertenparkplätze?
Da wir als Veranstalter selbst keine Parkplätze vor Ort haben, verweisen wir auf den Parkplatz auf dem Festplatz inkl. Shuttlebus. Dort gibt es ausgewiesene Behindertenparkplätze und auch der Shuttleservice verfügt über Niederflurbusse, die bspw. den Transport von Rollstuhlfahrern ermöglichen.
Gibt es auf dem Gelände Geld- oder Zigarettenautomaten?
Auf dem Gelände selbst gibt es keine Möglichkeit Geld abzuheben oder Zigaretten zu kaufen.
Wen kann ich ansprechen, wenn mein Kind verloren gegangen ist?
Für den Fall, dass die Kleinen in den Menschenmengen mal verloren gehen, empfehlen wir die kostenlosen Blanko-Armbänder an den Kassen. Damit lässt sich problemlos die eigene Handynummer notieren, damit wir in einem solchen Fall direkt von der Marktmeisterei aus anrufen können.
Muss man sich für Workshops oder die Kräuterführung vorab anmelden?
Das kommt immer auf den Workshop an. Die Kräuterführung benötigt keine Anmeldung vorab. Andere Workshops wie etwa jene aus dem Lager Damiette bitten um Anmeldung. Alle Infos dazu findet ihr hier oder im Programmheft.
Etwas verloren auf dem Spectaculum?
Während der Veranstaltung lohnt sich das Nachfragen bei der Marktmeisterei! Danach übergeben wir alles dem städtischen Fundbüro:
Anschrift:
Stadtverwaltung Worms
Folzstraße 5
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 32 07
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag - Nur nach Termin